Das Eigenheimrentengesetz umgangssprachlich auch "Wohn-Riester" ermöglicht Ihnen die Nutzung der Riester-Förderung auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie. Hier erfahren Sie mehr
WOHNRIESTER FÜR IHRE BAUFINANZIERUNG NUTZEN
Neben KfW-Darlehen und der BAFA-Förderung ist die Riester-Förderung die dritte Möglichkeit, staatliche Hilfen für die eigene Baufinanzierung in Anspruch zu nehmen.
Umgangssprachlich unter dem Wort "Wohn-Riester" bekannt, ist eine Förderung einer selbstgenutzten Immobilie in Form von Riester-Darlehen oder Riester-Bauspardarlehen möglich. Generell ist "Wohnriester" die umgangssprachliche Benennung für die neue Eigenheimrente.
Wofür kann die Eigenheimrente genutzt werden?
Wer sich für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag entscheidet, kann das gesamte angesparte Kapital für den Kauf, Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie oder den Erwerb von weiteren Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen.
Zudem können die staatlichen Zulagen für die Tilgung von Wohnbaudarlehen verwendet werden. Generell Voraussetzung ist, sich der Wohnraum in Deutschland und nach dem 31. Dezember 2007 gebaut oder erworben wurde und selbst genutzt wird und den Hauptwohnsitz des Eigentümers bildet.
Was geschieht wenn die Immobilien verkauft wird?
Damit die Förderung nach Verkauf einer Immobilie nicht zurückgezahlt werden muss sollten nach einem Verkauf des Wohnraums die Spar- und Fördermittel binneneiner Frist von vier Jahren wieder in den Erwerb einer Wohnimmobilie oder binnen eines Jahres in einen neuen Vertrag zur Riester-Rente fließen. Sonst müssen nicht nur die bereits erhaltenen Zulagen zurückgezahlt, sondern auch der zu dem Zeitpunkt aktuelle Stand des Wohnförderkontos versteuert werden.
Was muss steuerlich beachtet werden?
Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch für die Wohnriester-Förderung, dass die Beitragszahlungen und Förderung in der Sparphase steuerfrei sind. Mit Beginn der Rentenauszahlung werden für die geförderten Spar- und Tilgungssummen Steuern nachgelagert fällig. Meist ist dies jedoch günstig, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz zur Zeit der aktiven Berufstätigkeit liegt.